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Sozialversicherungsbeiträge bei Insolvenz des Arbeitgebers

Mitte März 2006 hat die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der eine Änderung des Beitragsrechts der Sozialversicherung herbeiführen soll.

Auf den ersten Blick wirkt dieser Gesetzesentwurf harmlos: Mit dem neu eingefügten Satz 2 des § 28 e Abs. 1 SGB IV soll festgelegt werden, daß die Zahlung des Arbeitnehmeranteils am Sozialversicherungsbeitrag als „aus dem Vermögen des Beschäftigten erbracht“ gilt. Diese Änderung wird nicht explizit von den Politikern gefordert, sondern es stehen hier ganz klar die Interessen der Sozialversicherungsträger im Vordergrund, wieder einen bevorrechtigten Status innerhalb der Insolvenz zu erhalten. Die beabsichtigte Gesetzänderung soll erreichen, daß eine Anfechtung in der Insolvenz des Arbeitgebers die betreffende Zahlung an den Sozialversicherungsträger, dem Arbeitnehmer zugerechnet werden soll, sie also „insolvenzsicher“ ist. Damit wäre eine Privilegierung der Sozialversicherungsträger im Insolvenzfall erreicht. Ähnlich sieht die Neuregelung auch für das Einkommensteuerrecht aus (Änderung des § 38 EStG), um die Finanzbehörden möglicherweise in gleicher Weise in eine bevorzugte Stellung zu bringen.

Weitere Informationen sind unter BT-Druck 16-886 vom 09.03.2006 (Entwurf eines „Gesetzes zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge und zur Anpassung des Rechts der Insolvenzanfechtung“) zu erhalten. Den Auszug können Sie anfordern unter www.bundestag.de - unter „Informations-Center Informationen“ und dann in der Rubrik „Parlaments-Drucksachen (PDF)“. Hier erhalten Sie auch Informationen über die komplizierten insolvenzrechtlichen Zusammenhänge. Zur Zeit hat der Bundesrat übrigens Widerstand gegen diese beabsichtigte Änderung angekündigt!


[ 11.05.2006 ]



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