Vorfälligkeitsentschädigung bei Beendigung eines Darlehensvertrages (23.09.2005)OLG Frankfurt / Main – vom 22.09.2005
Wird ein Darlehensvertrag einvernehmlich vorzeitig beendet, so kann der Darlehensgeber eine Vorfälligkeitsentschädigung nur dann verlangen, wenn dies vor der Vertragsbeendigung vereinbart wurde.
Anlage
[ 27.09.2005 ]