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Arbeitszeitkonten sind nach wie vor kaum vor Insolvenz geschützt

Etwa 42% aller Unternehmen in Deutschland haben Arbeitszeitkonten mit langen Laufzeiten, die in der Regel im Fall einer Insolvenz kaum geschützt sind. Eine Studie des wirtschafts- und sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans-Böckler-Stiftung zeigt dies.

Dabei kam im Ergebnis auch zum Tragen, daß 45% der Unternehmen mit Altersteilzeitkonten diese nicht vor einer Insolvenzgefahr geschützt hatten.

Die Absicherung – zumindest von Altersteilzeitkonten – ist gesetzlich vorgeschrieben.

Zu den möglichen Sicherungsinstrumenten zählen insolvenzfeste Anlagemodelle, Kautionsversicherungen und spezielle Bürgschaften.

Auch müssen die Arbeitgeber die Mitarbeiter von normalen Arbeitszeitkontenmodellen davon in Kenntnis setzen, daß bei Insolvenz das Guthaben der Arbeitszeitkonten in Geldwert umgerechnet wird und dann nur als normale Forderung zur Tabelle angemeldet werden kann.

Entsprechende Sicherungskonzepte sind ein Garant dafür, daß auch ein Betriebsrat bzw. die Belegschaft sich einem Arbeitskontenmodell anschließt, wenn das Arbeitsguthaben professionell versichert ist.


[ 07.07.2005 ]



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