Bilanzierungspflichten von BGB Gesellschaften
Nach § 141 Abs. I AO sind BGB Gesellschaften einkommensteuerrechtlich zur Bilanzierung verpflichtet, wenn sie eine der nachfolgenden Voraussetzungen erfüllen.
1. Umsätze einschließlich der steuerfreien Umsätze, ausgenommen die Umsätze nach § 4 Nr. 8-10 UstG (hierunter fallen z. B. auch alle Umsätze, die unter das Grunderwerbssteu-errecht fallen) von mehr als € 350.000,- oder
2. einen Gewinn aus Gewerbebetrieb von mehr als € 30.000,- haben.
[ 13.04.2005 ]