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Bilanzierungspflichten von BGB Gesellschaften

Nach § 141 Abs. I AO sind BGB Gesellschaften einkommensteuerrechtlich zur Bilanzierung verpflichtet, wenn sie eine der nachfolgenden Voraussetzungen erfüllen.

1. Umsätze einschließlich der steuerfreien Umsätze, ausgenommen die Umsätze nach § 4 Nr. 8-10 UstG (hierunter fallen z. B. auch alle Umsätze, die unter das Grunderwerbssteu-errecht fallen) von mehr als € 350.000,- oder

2. einen Gewinn aus Gewerbebetrieb von mehr als € 30.000,- haben.


[ 13.04.2005 ]

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