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Haftungsdurchgriff auf den Gesellschafter einer GmbH wegen sittenwidriger Gläubigerschädigung

Ein wesentlicher Vorteil der GmbH ist die klare Haftungsbegrenzung. Für die Schulden der Gesellschaft haften die Gesellschafter – von ganz wenigen Ausnahmefällen abgesehen – grundsätzlich nicht. In seiner Entscheidung vom 20.09.2004 (Aktenzeichen II ZR 302/02, BB 2004, 2372) hatte der Bundesgerichtshof über die praxisrelevante Frage zu entscheiden, unter welchen Voraussetzungen ein Gesellschafter einer GmbH im Wege des Haftungsdurchgriffs für Verbindlichkeiten der GmbH von den Gläubigern der GmbH in Anspruch genommen werden kann.

Anlage

[ 01.03.2005 ]

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