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Krisenkommunikation

1. Beziehen Sie den Steuerberater / Wirtschaftsprüfer und einen in Wirtschaftsfragen erfahrenen Anwalt in das Krisenmanagement mit ein.

2. Beauftragen Sie eine Kanzlei oder eine Gesellschaft, die sich explizit mit Unternehmenssanierung und der Umsetzung auskennt (fordern Sie ggf. Referenzen).

3. Kommunizieren Sie die vorhandenen Probleme und versuchen Sie nicht, mögliche eigene Fehler, Versehen oder Schwächen zu vertuschen.

4. Erklären Sie den Beteiligten in der Krise, dass Sie Spezialisten für die Beilegung der Krise beauftragt haben.

5. Informieren Sie den Betriebsrat, die Banken und wichtige Kunden und Lieferanten über anstehende Veränderungen.

6. Folgen Sie den Empfehlungen der Sanierungsspezialisten – auch wenn harte Sanierungsschritte empfohlen bzw. umgesetzt werden.

7. Stimmen Sie mit Ihrem Steuerberater / Wirtschaftsprüfer oder dem wirtschaftserfahrenen Anwalt Ihre Position ab und lassen sanierungsspezifische und unpopuläre Maßnahmen ggf. von externen Spezialisten erarbeiten und umsetzen.


Weitere Informationen finden Sie im anliegenden Artikel:

Anlage

[ 01.12.2008 ]



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