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Rechtssicherheit bei endfälligen Lebensversicherungsdarlehen mit Tilgungslücke

Durch die herabgesetzten Garantiezinsen bei den Lebensversicherungen wurden Tilgungslücken bei der Auszahlung der endfälligen Lebensversicherungen immer wieder zu Streitfällen.

Nunmehr hat der BGH entschieden (BGH, XIZR 259/06), dass selbst wenn die Versicherungszahlung wider Erwarten nicht ausreiche, der Kredit von dem Kreditnehmer an die kreditgebende Bank komplett bedient werden müsse. Damit wurde der Schwebezustand aufgehoben, aufgrund dessen bisher häufig die Meinung vertreten wurde, daß die abgeschlossene Lebensversicherung bei Abschluß und Berechnung die darauf bezogenen Kredite zu 100% decken müßten.

Viele Immobilienfinanzierer werden am Tage der endfälligen Zahlung der Lebensversicherung eine Überraschung erleben, da die Deckungslücke sehr hoch sein wird. Diese gilt es dann aus privater Tasche zu zahlen bzw. unter Druck nachzufinanzieren.

Unternehmer und deren Steuerberater/ Wirtschaftsprüfer oder engagierte Unternehmensberater/ Rechtsanwälte sollten Ihre Mandanten darauf hinweisen, so dass frühzeitig eine mögliche Deckungslücke erkannt bzw. bekämpft werden kann, indem eine Sonderzahlung zusätzlich zu der Einzahlung auf die Lebensversicherung vereinbart wird. Diese darf dann aber nicht zu einer Vorfälligkeitsentschädigung im Sinne der endfälligen Zahlung durch die Lebensversicherung führen.


[ 01.05.2008 ]



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