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Forderungen künftig leichter durchsetzbar

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der EG-Vollstreckungstitel-Verordnung beschlossen. Sie wird ab dem 21. Oktober 2005 in den EU-Mitgliedsstaaten außer Dänemark gelten und zunächst zur Titel über Geldforderungen, die vom Schuldner anerkannt oder nicht bestritten worden sind, erfassen. Demnach kann sich dann beispielsweise ein deutscher Gläubiger ein Versäumnisurteil als Europäischen Vollstreckungstitel bestätigen lassen und diesen in Spanien unmittelbar in dortiges Schuldnervermögen vollstrecken. Das bislang erforderliche zeit- und kostenaufwändige Vollstreckbarerklärungsverfahren entfällt.

[ 03.02.2005 ]

 

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