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Nachfolge konnte nicht geregelt werden – was nun mit dem Betrieb?

Der mittelgroße Industriebetrieb war in der zweiten Generation bereits auf dem Markt. Trotz intensiver Suche nach einem Nachfolger / Nachfolgerin und der Unterstützung durch Verbände sowie Handwerks- und Handelskammern, konnte kein geeigneter Nachfolger gefunden werden, der den Betrieb in Gänze übernehmen wollte.


Weitermachen geht nicht – Bank verweigert Kredite!

Der Unternehmer und seine Ehefrau standen nun vor der Entscheidung, wie es denn jetzt weiter gehen sollte, da nunmehr auch Ersatzinvestitionen getätigt werden mussten, die die Bank ihm mit seinen 67 Lebensjahren jedoch nicht mehr finanzieren wollte. Der Mitarbeiter der Bank hatte bereits vor längerer Zeit den Unternehmer darauf hingewiesen, dass langfristige Kredite bei einem Alter von 67 Jahren ohne der Möglichkeit, einen Unternehmensnachfolger zu haben, bankseitig nicht mehr zur Verfügung gestellt werden.

In einem Gespräch zwischen dem Unternehmer, seiner Gattin, dem Steuerberater und dem Bankmitarbeiter wurde beschlossen, das Unternehmen still zu liquidieren.


Stille Liquidation – was macht man mit dem Anlagevermögen?

Der Maschinenhändler, der seit Jahren die Maschinen lieferte und auch die entsprechenden Serviceleistungen durchgeführt hatte, winkte hinsichtlich des Ankaufs der Maschinen sofort ab. Professionelle Aufkäufer wollten die Maschinen ebenfalls nicht haben, da sie zu alt waren und nicht mehr dem aktuellen und neuen technischen Stand entsprachen. Sie erklärten dem Unternehmer, „er könne die Maschinen nur noch auf den Schrott werfen“, da es für die alten und zum Teil manuell zu bedienenden Maschinen keinen Markt mehr gäbe!


Professionelle Sicherstellungs- und Verwertungsgesellschaft suchen

Der Unternehmer erhielt dann über eine Empfehlung die Adresse einer Sicherstellungs- und Verwertungsgesellschaft mit dem Hinweis darauf, dass dieser Dienstleister das gesamte Betriebs- und Anlagevermögen über elektronische Versteigerung zum Teil auch ins Ausland verkauft.

Die Mitarbeiter dieses Dienstleisters, die normalerweise für Insolvenzverwalter, Banken und Leasinggesellschaften Sicherstellungen bzw. Verwertungen im Rahmen von Unternehmensabwicklungen durchführen, stellen sehr schnell fest, dass es Möglichkeiten gab, den gesamten Maschinenpark sowie erhebliche Teile der Betriebsvorräte nach einer entsprechenden Inventarisierung und Wertfeststellung, diversen Kunden – speziell in Osteuropa – anzubieten.

Durch ihre tägliche Arbeit mit dem Verkauf von Gütern und Anlagevermögen verfügten die Spezialisten über internationale Handelskontakte, so dass die Verwertungsgegenstände, die üblicherweise in deutsch, englisch und russisch an den entsprechenden Märkten angeboten wurden, sehr schnell veräußert waren. Interessanterweise wiesen die Dienstleister auch darauf hin, dass Waren – Maschinen und Einzelteile, die im Laufe der Jahre achtlos in die Ecke gelegt worden waren bzw. in den „letzten Keller“ des Lagers gebracht wurden, auch einen Wert hatte und damit zur Liquidität im Rahmen der Verwertung führten.


Wie geht eine Betriebsauflösung vonstatten?

Die „Verwerter“ übernahmen die Inventarisierung des gesamten Anlagevermögens (hier wurden sämtliche Maschinen und Teile fotografiert und ein kompletter Videofilm über den zu verkaufenden Betrieb wurde gemacht) – beschrieben, deklarierten und ordneten die Bestände zu und stellten dann das Verkaufsgut auf ihre elektronischen Handelsplattformen zur Versteigerung und Verwertung.

Der kaufmännische Leiter der Verwertungsgesellschaft erklärte dem Unternehmer, dass schon im Vorfeld eine Information per E-Mail an ca. 6.000 Handelspartner weltweit gegangen war – diese einen Zugangscode auf der hauseigenen Internetplattform erhalten hatten, wo sie sich das gesamte Maschinen- und Anlagevermögen des abzuwickelnden Unternehmens anschauen und entsprechende Gebote abgeben konnten.


Ausverkauf und Beräumung

Am Ende wurde das gesamte Maschinen- und Anlagevermögen sowie Restbestände und Lagerware mit einem guten Ertrag veräußert. Die Verwertungsgesellschaft erhielt 20% als Aufgeld, was zusätzlich zu den Nettowerten zzgl. gesetzl. MwSt. von den Käufern bezahlt werden musste. Der Unternehmer war sehr zufrieden, da er eine solche Leistung, allein auch mit seinen langjährigen Maschinenhändlern, nicht hätte umsetzen können.

Zu guter Letzt kam dann die „Säuberungstruppe“ des Verwerters, beräumte und verbrachte die nicht verkauften Reste sowie die unverkäuflichen Lagerbestände. Der Müll wurde verbracht und die Hallen besenrein übergeben.

Selbst Maschinen, die in Deutschland nicht mehr betrieben werden durften, fanden im Rahmen der Verwertung noch Kunden im Ausland, die zum Teil Maschinen mit einem niedrigen Technisierungsgrad für ihre Produktion benötigten bzw. händeringend Ersatzteile suchten.


Wo findet der Unternehmer einen Dienstleister aus der Verwertungsbranche?

Informationen bezüglich einer Betriebsauflösung bei fehlenden Nachfolgern und / oder Teilbetriebsauflösung oder Betriebsteilung, wenn Produktbereiche nicht mehr benötigt werden, können im Internet unter „Verwertungsgesellschaften“ oder „Sicherungs- und Verwertungsgesellschaften“ über die bekannten Suchmaschinen erfragt werden, oder der Unternehmer sollte seine Kammern und Verbände fragen bzw. den Steuerberater, ob er nicht Kontakt zu einem entsprechenden Dienstleister hat.


[ 01.07.2013 ]



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