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Die Krise erreicht schleichend die deutschen Unternehmen!

Euro-Krise bringt leise Probleme – Wie kann den Mandanten frühzeitig geholfen werden?

Große Unternehmen sowie entsprechend in der Lieferkette dazugehörigen Mittelständler haben Ihre Zahlen deutlich nach unten korrigiert. Die Entwicklung bestätigt, dass die Deutsche Industrie und damit auch kleine und mittelständische Unternehmen, die heute zum Teil als Systemlieferanten für Großunternehmen und Konzerne arbeiten, nicht immun sind gegen die weltwirtschaftliche Entwicklung.

Zwar hält Deutschland der Krise bisher wacker stand, doch muss sich Industrie, Dienstleistung und Handel auf harte Zeiten umstellen.

Damit einhergehend sind auch die im Rahmen einer optimierten Unternehmensführung zu planenden und durchzuführenden Sanierungsmaßnahmen, für den Fall von Umsatzeinbruch, Auftragsverschiebung, Wegfall von gesamten Abnahmestrukturen und/oder schädliche Preisentwicklungen.


Was können Steuerberater und Wirtschaftsprüfer tun?

Für vereidigte Buchprüfer, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer ist es aus unserer Sicht notwendig, dass Sie die bekannten Unternehmen unterstützen, die in die Krise gerutscht sind. So werden z.B. kleine und mittelständische Unternehmen, die als Zulieferer für die Autoindustrie, der Windkraftanlage und andere Nischenmärkte arbeiten, sehr schnell die Kaufzurückhaltung spüren.

Vor allem die Autozulieferer, die z.B. für diverse Autohersteller im europäischen Ausland produzieren, werden unter Umständen als erstes die Lieferzurückhaltung bzw. den Wegfall ganzer Produktgruppen merken, wenn die Hersteller das Fahrzeugangebot straffen.

Konnten Holz, Metall- und Kunstoffverarbeitende Betriebe in den Jahren zuvor darauf hoffen, über Exportmärkte Umsatzschwierigkeiten im Inland zu kompensieren, so wird jetzt durch die Kaufzurückhaltung und das schleppende Geschäft in China auch bei uns eine Ergebnisverschlechterung erwartet.


Keine Panik – aber Kommunikation!

Zwar braucht niemand in Panik zu verfallen, jedoch sollten die Berater im Allgemeinen nochmal in Ihren Häusern kommunizieren, dass sämtliche Mitarbeiter darauf achten, dass wenn Mandanten in Schwierigkeiten kommen, hier frühzeitig dem Unternehmer/Geschäftsführer signalisiert wird: „Komm bitte zu uns, wir wollen dir helfen“.

Wie in den letzten Jahren schon angesprochen und auch in 2008 und 2009 mit vielen Steuerberatern, vereidigten Buchprüfern und Wirtschaftsprüfern gemeinsam „erlebt“, ist eine zeitnahe Sanierungs- und Konsolidierungsmöglichkeiten in gemeinsamer Zusammenarbeit möglich.

ESUG – das neue Schlagwort!

Und selbst, wenn die außergerichtlichen Maßnahmen keine Aussicht auf Erfolg haben, bzw. zu schwache Resonanzen abgeben, um eine nachhaltige Sanierung zu erreichen, so hat der Gesetzgeber seit dem 01.03.2012 durch die Änderung des Insolvenzgesetzes mit Neuerung der Insolvenzordnung durch das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG), Handwerkszeug unterlassen, was auch die Sanierung in der Insolvenz mittlerweile für den Unternehmer/die Geschäftsführung attraktiv macht.

Schlagwörter, wie § 21,22 InsO vorläufiger Gläubigerausschuss bei echten Mittelständlern, mit der Möglichkeit der Eigenverwaltung, und den Vorschlag eines möglicherweise branchenerfahrenen Verwalters, der nicht aus dem Rechts- bzw. Kammerbezirk kommt, unter der Bildung eines vorläufigen Gläubigerausschusses, sind schon ganz andere Möglichkeiten vom Gesetzgeber geschaffen, als das vorher der Fall war. Unter bestimmten Umständen ist mittlerweile auch nach § 56 InsO die Auswahl des Insolvenzverwalters möglich. Es wird hierüber viel geschrieben. Sehr viele Dinge sind bei den Gerichten noch nicht angekommen, bzw. werden von den Richtern auch noch nicht (obwohl gesetzlich vorgeschrieben) umgesetzt.

Auch hier gibt es Möglichkeiten, entsprechend bei kleineren Verfahren, wenn es um den Erhalt des Unternehmens geht, bei Auswahl des Verwalters besser zu gestalten, als das es in der Vergangenheit war.


Eigenverwaltung – eine echte Alternative?

Sind bei kleinen- und mittelständischen Unternehmen im Bereich Dienstleistung, Handel, Handwerk und Industrie die Ängste in der Vergangenheit groß gewesen, dass bestimmte und regelmäßig bestellte Verwalter aus einem Gerichts- und Kammerbezirk nur die Zerschlagung und/oder die klassische übertragende Sanierung im Sinn hatten, so hat sich jetzt durch das Gesetz seit dem 01.03.2012 die Stärkung der Eigenverwaltung herausgestellt.

Das Gesetz räumt Hindernisse auf dem Weg zur Eigenverwaltung aus, erleichtert die Geschäftsführung in Eigenverwaltung und setzt auf diese Weise Anreize für frühzeitige Anträge auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens.


Schutzschirmverfahren – Was ist zu beachten?

Zuletzt ist das „Schutzschirmverfahren“ zu benennen, was aus unserer Sicht jedoch kaum für kleine- und mittelständische Unternehmen in der Masse umsetzbar ist, weil es eine Zahlungsfähigkeit voraussetzt und diese Zahlungsfähigkeit muss im Rahmen einer Bescheinigung durch eine fachkompetente Person und/oder eines insolvenzerfahrenen Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers mit hohen Haftungsteilen erstellt werden.

Für eine erfolgreiche Sanierung von kleinen und mittelständischen Unternehmen ist es nötig, mit einem interessierten und engagierten Steuerberater/Wirtschaftsprüfer in Verbindung mit erfahrenden Sanierern und kompetenten Juristen, spezialisiert auf Sanierungs- bzw. Insolvenzrecht, zusammenzuarbeiten.

Dies ist sicher ein Garant dafür, dass Unternehmen (möglicherweise) in die Insolvenz gehen, dies aber dann geplant, koordiniert und mit der Maßgabe, dass ein mögliches entschuldetes und wieder gestärktes Unternehmen, an die ursprüngliche Geschäftsführung/Gesellschafter zurückgegeben werden kann.

Sie werden den Medien entnommen haben, dass die großen Insolvenzverwalterbüros sich mittlerweile „Sanierungsspezialisten“ gekauft haben, bzw. sich mit solchen Beratungsgesellschaften auch assoziiert haben. Je weiter die Zeit ins Land geht, desto mehr werden die ursprünglichen Hürden bei der Zusammenarbeit zwischen Steuerberater/Sanierungsprofi und Insolvenzverwalter geringer werden.


Die Insolvenzverwalter bemühen sich um Verfahren

Im Gegenteil –viele Insolvenzverwalterbüros booten mittlerweile um Gunst bei sanierungsspezialisierte Unternehmensberatung, bzw. auf die Gunst von Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern, um möglicherweise gemeinsam und im Rahmen des ESUG Sanierungsmandate durch Insolvenz revitalisieren.

Wir dürfen nochmal darauf hinweisen, dass für viele Kammern und Verbände auch in 2012 das 3-stündige Fachreferat „Steuerberaterhaftung im Zuge der Insolvenzordnung unter Berücksichtigung des ESUG“ von Thomas Uppenbrink gehalten wird.


Fazit – ESUG ist sicher der richtige Weg

Termine von Steuerberaterkammern, Steuerberaterverbänden und sonstigen Fortbildungsträgern für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer können Sie auch unter www.uppenbrink.de /Seminare/Termine für das zweite Halbjahr 2012 sowie wie für das erste Halbjahr 2013 finden.

Fazit: Das ESUG ist eine gute Möglichkeit für Unternehmen, die sehr früh den Weg der gerichtlichen Sanierung gehen wollen. Allerdings werden auch von vielen Insolvenzverwaltern bzw. großen Verwalterbüros im Rahmen ihrer Aussendungen, Informationen und Abläufe geschildert, die wir so in der Form nicht als realistisch einschätzen.


Der Insolvenzverwalter ist bemüht, kooperativ zu sein

Vielfach erkennen wir auch einen Trend, hier möglicherweise übertriebene Wünsche und Hoffnungen bei dem Unternehmer zu schüren, um möglicherweise erst einmal an das Insolvenzverfahren zu kommen. So ist es doch verwunderlich, dass Verwalter und/oder Verwalterbüros, die in der Vergangenheit eher als ein „schwarzes Loch“ am Markt agiert haben und sich mit wirtschaftlich unsinnigen Anfechtungen zusätzliche Honorare gesichert haben, nunmehr die besten Freunde von Wirtschaftsprüfern/Steuerberatern und vereidigten Buchprüfern sind und hier unentgeltliche Fort- und Weiterbildungskurse anbieten.

Hier sollten die Mitglieder der steuerberatenden Berufe sehr wohl überlegen, wer ihnen bzw. ihren Mandanten in der Vergangenheit Gutes bzw. Schlechtes getan hat.

Die Änderung eines Insolvenzgesetzes und die damit vermeintliche Eröffnung eines „Vermittlungsmarktes für Insolvenzverwalter“ macht noch keine neuen Freunde!


[ 01.11.2012 ]



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