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Bürgschaft zur Absicherung von Arbeitszeitkonten

Unternehmer und Geschäftsführer sollten sich darüber im Klaren sein, dass die Stunden aus Mehrarbeit, die auf Arbeitszeitkonten angesammelt werden, nicht insolvenzfest sind!

Der Einsatz von Arbeitszeitkontenmodellen ist in keinem modernen Betrieb mehr wegzudenken, da es damit möglich ist, Auftragsspitzen entsprechend abzufangen bzw. bei umsatzschwächeren Zeiten über das Arbeitszeitguthaben Kompensation zu betreiben.


Im Insolvenzfall sind Arbeitszeitguthaben nicht abgesichert

Für den Fall der Insolvenz des Unternehmens sind die aufgelaufenen Zeitguthaben für die Mitarbeiter nicht abgesichert!

Die Versicherungswirtschaft hat hier über diverse Bürgschaften die Möglichkeit eröffnet, zumindest einen Teil des Arbeitszeitguthabens zu sichern.

Bei der Absicherung von Arbeitszeitguthaben auf Ausgleichs- und Entgeltkonten wird sich in der Regel für kurzfristige Arbeitszeit- und Entgeltkonten, die innerhalb eines Jahres auf- und abgebaut werden, durch die Versicherungswirtschaft verbürgt.


Nützliches Argument bei Betriebsvereinbarungen

Gerade Unternehmen, deren Mitarbeiter flexible Arbeitszeitregelungen nutzen, können mit dieser Absicherung zusätzliche Sicherheit für die Ansprüche ihrer Mitarbeiter schaffen. So können z. B. auch Anreize geschaffen werden, entsprechende Betriebsvereinbarungen (auch bei Unternehmen in wirtschaftlich schwierigen Situationen) zu schließen.

Auch können ggf. sogar Tarifparteien vertraglich vereinbaren, dass im Rahmen von Einrichtungen von Arbeitszeitregelungen hier Sicherheiten geschaffen werden, damit der Mitarbeiter nicht im Falle einer Insolvenz seine Anwartschaft verliert und möglicherweise nur noch seine Forderungen zur Tabelle anmelden kann.


Problematische Branchen

Problematische Branchen bei der Abgabe von Bürgschaften durch die Versicherer sind insbesondere:

Gastronomie, Internetunternehmen, EDV-Handel, Lebensmitteleinzelhandel, Elektrohandel und Versandhandel.


Versicherungswirtschaft hat ihre eigene Formulierung!

Die Versicherungswirtschaft akzeptiert bei den Bürgschaften nur ihre eigenen Texte und Formulare. Im Vorfeld sollte daher von der Geschäftsleitung des Unternehmens genau geprüft werden, wie denn die Bürgschaft formuliert werden muss und welche Sicherheiten von der Versicherungswirtschaft gefordert werden.


Beiträge zur Bürgschaft für Arbeitszeitkonten

Die Beitragsfestsetzung bei dieser Bürgschaftsart orientiert sich an dem Bürgschaftsvolumen. Die Versicherer verlangen regelmäßig Beitragssätze zwischen 1,5 % und 3 % - je nach Höhe des benötigten Bürgschaftsvolumens.

Erfahrungsgemäß verlangen die Versicherer einen Mindestbetrag, den sie individuell für sich festlegen.


Sicherheiten

Abhängig von der Bonität des anfragenden Unternehmens und der Höhe der gewünschten Bürgschaft fordern die Versicherungsunternehmen Sicherheitsleistungen vom Kunden. Dies können Rückbürgschaften des Unternehmers oder des Geschäftsführers sein - Abtretung von Bankguthaben, Abtretung von Lebensversicherung und/ oder anderen Sicherheiten, die vom Versicherer akzeptiert werden.

Über die Höhe der Rücksicherheit entscheidet der Versicherer individuell. Eine gute Bonität des Unternehmens ist grundsätzlich Voraussetzung, dass überhaupt Bürgschaften gegeben werden und sie entscheidet auch darüber, wie hoch die Rückbürgschaft ist, die von der Geschäftsführung zu tragen ist.

Auch Bürgschaften ohne Sicherheiten werden angeboten, jedoch ist im Einzelfall zu prüfen, ob damit ein höherer Beitrag verbunden ist. Meist werden Sicherheitsleistungen von 10 – 30 % des Bürgschaftsrahmens angefordert.


Antragsprüfung

Die Versicherer nutzen unterschiedliche Informationen, um die Bonität von neuen Interessenten zu prüfen. Über Antragsformulare werden zunächst relevante Informationen zur wirtschaftlichen Situation des Interessenten abgefragt (z. B. Eigenkapital, Gewinn, Verbindlichkeiten, Auftragsbestand und natürlich auch Personalbestand und damit die Höhe der Arbeitszeitkonten).

Weiterhin fordern viele Versicherungsunternehmen im Vorfeld eine Handelsauskunft, eine schriftliche Auskunft der Hausbank und Jahresabschlüsse der letzten drei Jahre an.

Die Einschätzungen zur Bonität des anfragenden Interessenten weichen oft bei verschiedenen Versicherern voneinander ab. Dies kann in der unterschiedlichen Annahmepolitik der Versicherer oder den speziellen Erfahrungen des Versicherers in den einzelnen Branchen begründet sein.


Die Sicherung von Arbeitszeitkontenguthaben bei Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten!

Grundsätzlich sind wir immer daran interessiert, dass die Arbeitszeitguthaben der Mitarbeiter vor Insolvenzausfall geschützt sind. Bei Mandaten, die wir im Rahmen von Sanierung und Restrukturierung übernehmen, wird automatisch über einen erfahrenen Makler dieser Bereich mit übernommen, so dass auch die Verhandlungen mit der Belegschaft und dem Betriebsrat hier von vornherein offen und ehrlich laufen. Gerade bei Unternehmen in der Krise sind Überstunden ein maßgeblicher Teil der Sanierung, damit das Unternehmen überhaupt in der Lage ist, z. B. rückständige Aufträge aufzuarbeiten und/ oder die Engpässe durch fehlende Liquidität bei der Zulieferung auszugleichen.

Deshalb ist es hier enorm wichtig, dass die Belegschaft Sicherheit hat, was ihre Anwartschaften hinsichtlich der Arbeitszeitkonten angeht.


[ 01.11.2010 ]



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