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Mögliche Zuschüsse / Fördermittel bei Erstellung von Insolvenzplänen nach IDW Standard S2 seit dem 01.01.2010

Unser Haus hat in den letzten Jahren auf eigene Rechnung (im Namen von Mandanten) und auf Rechnung bzw. im Auftrag von diversen Insolvenzverwaltern Insolvenzpläne nach IDW Standard S2 vor Insolvenzantrag und bei laufenden Insolvenzverfahren erstellt.

In diesem Zusammenhang sind wir seit dem 01.01.2010 über das Land Nordrhein-Westfalen und den dort zur Verfügung stehenden regionalen Wirtschaftsförderungsprogrammen (RWP) akkreditiert, Fördermittel und Zuschüsse bis zu max. 50% der Erstellungskosten von Insolvenzplänen zu beantragen.

Das Land Nordrhein-Westfalen bzw. die zuständige NRW Bank gibt auf Erstellungskosten von Insolvenzplänen nach IDW Standard S2 bis zu einer Honorarhöhe von € 18.750,00 netto einen rückzahlungsfreien Zuschuss i. H. v. 50 %.

Voraussetzungen sind, dass Arbeitsplätze gesichert und erhalten bleiben und, dass das Unternehmen im Rahmen des Insolvenzplans nachhaltig entschuldet wieder erfolgreich am Markt bestehen kann.

In begründeten Ausnahmefällen (strukturpolitische Bedeutung) kann auch eine Förderung von mehr als 20 Tagewerken – dies entspräche € 25.000,00 – mit 50% bezuschusst werden.

Die Förderung / der Zuschuss aus dem RWP-Fonds kann sowohl bei Insolvenzplänen, die vor Insolvenzantrag aufgestellt werden, als auch bei Insolvenzplänen, die im Rahmen von schon laufenden Insolvenzverfahren erstellt werden sollen, beantragt und abgerufen werden.

Da das Insolvenzplanverfahren so aufgestellt ist, dass nach der Entschuldung des Unternehmens das Unternehmen wieder an die Gesellschafter / Inhaber zurückgegeben wird, bietet der Insolvenzplan mit den entsprechenden Verfahren eine echte Alternative zu den sonst bekannten Abwicklungs- und Fortführungsszenarien.


[ 01.05.2010 ]



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