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Bundesamt für Justiz ahndet Verstöße gegen die Publizitätspflicht

Voraussichtlich wird in den nächsten Wochen das Bundesamt für Justiz mehrere hunderttausend Betriebe dazu auffordern, ihre Bilanz für 2006 öffentlich zu machen.

Unternehmen, die ihrer Publizitätspflicht bisher noch nicht nachgekommen sind, droht ein Ordnungsgeld von bis zu € 25.000,00.

Die Pflicht zur Offenlegung ihrer Bücher betrifft etwa eine Million Betriebe, bei dem wegen der Rechtsform der Gesellschaft (GmbH oder GmbH & Co. KG) der Unternehmer nur begrenzt haftet.

Der Großteil dieser Firmen ist der Veröffentlichungspflicht bisher noch nicht nachgekommen, da der Gesetzgeber keinerlei Druck ausgeübt hat. Der Publizitätspflicht sind zurzeit nur 53.000 Betriebe nachgekommen. Anfang 2007 trat daher das „Gesetz über elektronische Handels- und Genossenschaftsregister sowie des Unternehmensregister“ in Kraft.

Unternehmen müssen nun ihre Bilanzen beim elektronischen Bundesanzeiger einreichen. Wird dieser Verpflichtung nicht nachgekommen, muß unter Umständen Strafe gezahlt werden. In der Vergangenheit wurden Unternehmen, die ihrer Publizitätspflicht nicht nachkamen, nur in den seltensten Fällen bestraft. Hier mußte erst ein Antrag gestellt werden, damit das zuständige Registergericht ein Verfahren gegen das säumige Unternehmen anstrebte.

Seit 2007 informiert der elektronische Bundesanzeiger des Bundesamts der Justiz automatisch über fehlende Abschlüsse. Über die Weihnachtstage sind tatsächlich siebzigtausend Bilanzen beim Bundesanzeiger eingegangen. Dass das Gesetz greift, sieht man an der plötzlichen Flut der veröffentlichen Bilanzen. Mit dieser gesetzlichen Vorgabe ist dem Publizitätsgedanken folglich Genüge getan.

Lieferanten und Kunden haben nun die Möglichkeit, sich über ihre Partner entsprechend zu informieren. Kritik erntet diese Vorgehensweise aus dem Bereich Industrie und Handel. Hier wird angeprangert, dass Konkurrenten nun zu viel über den Betrieb und dessen Umsätze und Preisgestaltung erfahren könnten. Ein weiterer Grund ist die vielleicht nachteilige Auswirkung auf die Preisverhandlungen.


[ 01.04.2008 ]



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