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Staatsanwaltschaft geht konsequent gegen „Firmenbestatter“ vor!

In der Ausgabe „Die Welt“ vom 30.08.2007 wurde ausführlich berichtet, daß nunmehr verschiedene Staatsanwaltschaften gegen die als „Firmenbestatter“ bekannten und meist unseriösen Dienstleister vorgehen.

Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwälte und Unternehmensberater sollten sich darüber im Klaren sein, daß wenn sich ein in einer Unternehmenskrise befindlicher Mandant einer solchen Hilfe bedienen will, hier das Mandat sofort niedergelegt werden muß.

Lange Zeit konnten sich diese „Firmenbestatter“ durch den Einsatz von oft „minderbemittelten“ Geschäftsführern und Sitzverlegungen gegen ein konkreteres Nachfassen der Ermittlungsbehörden wehren; dies ist jetzt durch konsequente Hausdurchsuchungen und Festnahmen der im Hintergrund agierenden Anbieter bzw. Verantwortlichen geändert worden.

Neben der Problematik, daß sich zivile Ansprüche und die Staatsanwaltschaft gebündelt gegen die Initiatoren solcher „Beerdigungsgesellschaften“ richten, ist mittlerweile auch die klare Vorgabe der Insolvenzgerichte, daß die Insolvenz dort stattfindet, wo der „gewerbliche Teil“ des Unternehmens gewesen ist. Es ist grundsätzlich davon abzuraten, die unseriösen Angebote anzunehmen, da das letzte Geld aus den meist insolventen Unternehmen „herausgepreßt“ wird und auch die geschäftsführenden Gesellschafter für ihre „Abberufung“ nochmals alle privaten Reserven bezahlen, um hier aus einer vermeintlich schwierigen Lage heraus zu kommen.

Speziell Steuerberater und Wirtschaftsprüfer sollten gemeinsam mit auf Insolvenzrecht spezialisierten Anwälten ihre Mandanten ordentlich beraten und ihnen die Möglichkeit geben, auch bei einem nicht mehr vermeidbaren Insolvenzverfahren die bestmögliche Abwicklung zu gewährleisten.

Für weitere Informationen zu diesem Thema beachten Sie den Fachartikel zum Thema „Geschäftspraktiken der Firmenbestatter“. Sie finden diesen auf unserer Homepage www.uppenbrink.de unter Publikationen / Fachaufsätze / Steuerberatung.


[ 04.09.2007 ]



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