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Verbot der Auskunftserteilung bei den Finanzämtern für Insolvenzverwalter und deren steuerliche Berater im Insolvenzverfahren

Im Rahmen der Insolvenzanfechtung muß der Insolvenzverwalter die möglicherweise der Anfechtung unterliegenden Rechtshandlung (z. B. Zahlungen) anhand der ihm zur Verfügung stehenden Unterlagen selbst ermitteln und beweisen (Darlegungs- und Beweislast).

Er hat dem zu Folge grundsätzlich keinen Anspruch auf Erstellung von Übersichten oder Aktenauszügen, aufgrund welcher Vollstreckungsmaßnahmen dem Finanzamt im einzelnen welche Gelder wann zugeflossen sind, weil dies nach den hier geltenden zivilrechtlichen Beweisregeln eine unzulässige Ausforschung wäre (vgl. Urteil des Landgerichts Dessau vom 23.01.2004 – Geschäftsnummer 4 O 1230/03).

Anlage

[ 02.03.2006 ]

 

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