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BGH-Urteil zum Streit hinsichtlich Inanspruchnahme von mittellosen Bürgen (Ehefrauen)

Der BGH hat nunmehr entschieden, daß Ehepartner, die für Kredite der Gattin geradestehen müssen, nicht in jedem Falle für dessen / deren Schulden haften müssen.

BGH (XI ZR 28/04)

Anlage

[ 18.03.2005 ]

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