BGH-Urteil zum Streit hinsichtlich Inanspruchnahme von mittellosen Bürgen (Ehefrauen)
Der BGH hat nunmehr entschieden, daß Ehepartner, die für Kredite der Gattin geradestehen müssen, nicht in jedem Falle für dessen / deren Schulden haften müssen.
BGH (XI ZR 28/04)
Anlage
[ 18.03.2005 ]