Wirtschaftsauskunfteien und Kreditversicherungsgesellschaften berücksichtigen die Neuregelung der Insolvenzordnung meist nicht

Fehldarstellung der Insolvenzplanverfahren in Eigenverwaltung

Im Rahmen der Betreuung von Insolvenzplanverfahren in Eigenverwaltung gem. § 270a InsO kam es bislang in nahezu jedem Mandat zu Fehldarstellungen bei den gängigen Wirtschaftsauskunfteien und Kreditversicherungsgesellschaften.

So scheint das Insolvenzplanverfahren in Eigenverwaltung gem. § 270a InsO, das vom Gesetzgeber im Zuge des ESUG eingeführt wurde, um die Sanierungschancen eines krisenbehafteten Unternehmens zu steigern, bei nahezu allen Wirtschaftsauskunfteien und Kreditversicherungsgesellschaften unberücksichtigt zu bleiben.

Fehldarstellungen sorgen für weitere Probleme

Lassen sich diese Irritationen mit den Kreditversicherungsgesellschaften meist in einem Gespräch beseitigen, sind die Folgen der Fehldarstellungen durch Wirtschaftsauskunfteien weitreichender: Manche Wirtschaftsauskunfteien gehen nämlich sogar so weit, die betroffenen Unternehmen mit dem Vermerk „Die Gesellschaft wurde aufgelöst“ und dem schlechtmöglichsten Bonitätsindex zu versehen. Diese falsche Abbildung führt dazu, dass viele Kunden und Lieferanten eines betroffenen Unternehmens irritiert sind und die Geschäftsbeziehung einstellen, was wiederum den eigentlichen Sinn des Insolvenzplanverfahrens in Eigenverwaltung gefährdet.

Neue gesetzliche Regelung wird systematisch nicht umgesetzt

Trotz mehrfacher schriftlicher Stellungnahme gegenüber den Wirtschaftsauskunfteien, scheint eine Neustrukturierung der internen Bewertungsmethoden in weiter Ferne zu liegen.

Aktive Prüfung und ggf. Versuche der Korrektur nötig

Daher empfehlen wir dringend in benannten Verfahren, nach dem gerichtlichen Eröffnungsbeschluss die Auskünfte sämtlicher Wirtschaftsauskunfteien zu prüfen und bei Bedarf umgehend sowohl schriftlich als auch telefonisch zu beanstanden. Je häufiger sich Wirtschaftsauskunfteien mit diesem Problem beschäftigen müssen, desto besser stehen die Chancen, eine zumindest mittelfristige Anpassung der Bewertungsmethoden zu erreichen.

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