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Altersteilzeitkonten müssen im Insolvenzfall abgesichert sein

Geht ein Unternehmen in die Insolvenz, steht für die Arbeitnehmer regelmäßig viel auf dem Spiel. Das gilt vor allem für Arbeitnehmer, die im sogenannten Altersteilzeitmodell, das ab dem 55. Lebensjahr nutzbar ist, beschäftigt sind!

Anlage

[ 23.01.2006 ]

 

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